KFZ-SACHVERSTÄNDIGER

Wer einen Autounfall hat, braucht in der Regel einen KFZ-Sachverständigen, der alle am Auto entstanden Schäden genau unter die Lupe nimmt und danach ein sogenanntes Unfallgutachten erstellt. Für dieses Gutachten dokumentiert der KFZ-Sachverständige alle Mängel, die sich nachweislich auf den Unfall zurückführen lassen. Zudem schätzt der KFZ-Sachverständige den Aufwand, der für die Reparatur des Wagens notwendig ist. Der Nachweis dient dem Autofahrer als eine Art Grundlage, um sich zu einem späteren Zeitpunkt die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur von seiner Versicherung erstatten zu lassen.

WIE WIRD DAS GUTACHTEN ERSTELLT?

Ein KFZ-Sachverständiger schaut sich den Unfallwagen sehr genau an und prüft den Wagen eingehend auf alle möglichen Schäden, Defekte oder andere Mängel, die tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind. Er schreibt alle Fakten exakt auf und beurteilt sie entsprechend. Salopp ausgedrückt fertigt der KFZ-Sachverständige so etwas wie einen Steckbrief des Autos an, in dem alle relevanten Informationen und der aktuelle Zustand des Wagens festgehalten werden. Zu diesen Informationen gehören beispielsweise alle technischen Daten des Autos, besondere Merkmale bei der Ausstattung sowie eine detaillierte Beschreibung der Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Zusätzlich fügt der KFZ-Sachverständige noch Fotos der aufgeführten Schäden bei.

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WANN IST EIN KFZ-SACHVERSTÄNDIGER ERFORDERLICH?

Hat es einen Autounfall gegeben, dann muss nicht unbedingt ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger hinzugezogen werden. Das gilt für den Geschädigten ebenso wie für denjenigen, der den Unfall verursacht hat. In der Regel meldet der Unfallverursacher den Schaden so schnell es geht, seiner Versicherung. Bei den Schäden, die am eigenen Wagen entstanden sind, wird die Versicherung die Möglichkeit der sogenannten Schadenbehebung aufzeigen. Um die genauen Kosten festlegen zu können, beauftragt die Versicherung dann ihrerseits einen KFZ-Sachverständigen. Ist der Unfallverursacher mit dem Gutachten nicht einverstanden, hat er das Recht, ebenfalls einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, der ein Gutachten anfertigt. Die Kosten für diesen Gutachter muss der Autofahrer aber aus der eigenen Tasche bezahlen.
Der Geschädigte bei einem Unfall ist immer gut beraten, sich seinerseits so schnell wie möglich an die Versicherung des Unfallgegners zu wenden. Er hat ebenfalls die Möglichkeit, einen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen. Wählt er diese Option, dann werden die Kosten für den Sachverständigen immer von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.