UNFALLGUTACHTER

Ein Unfallgutachten oder Schadensgutachten wird immer benötigt, wenn am Auto ein Schaden entstanden ist. Diesen Schaden kann der Autofahrer selbst verursacht haben, es kann aber auch ein Fremdverschulden gewesen sein. Nach einem Verkehrsunfall wird in der Regel ein Unfallgutachter gebraucht, der die Art des Schadens, die Schadenshöhe, den Wert oder den Restwert eines Autos feststellt. Der Unfallgutachter stellt außerdem fest, wie hoch die Kosten für die Wiederbeschaffung sind und was eine mögliche Reparatur des Wagens kosten würde. Das Gutachten ist allerdings nicht verbindlich, es dient lediglich als eine Art objektive Richtgröße und damit auch als Ausgangspunkt, um den Schaden ohne große Probleme abwickeln zu können.

DIE ARBEIT DES UNFALLGUTACHTERS

Grundsätzlich hat ein Unfallgutachten einen sogenannten feststellenden sowie einen beweissichernden Charakter, da beides sehr eng zusammenhängt. Durch das Gutachten des Sachverständigen werden zum einen die Werte festgestellt und die Tatsachen stets objektiv beurteilt. Auf der Basis des erstellten Gutachtens wird später der Schaden ersetzt. Zum anderen werden alle Schäden, die bei dem Unfall entstanden sind, von einem Unfallgutachter dokumentiert. Dieses Schadensgutachten gilt als gesamte Dokumentation gegenüber der Versicherung und unter Umständen sogar vor Gericht. Der Unfallgutachter stellt im Ergebnis sicher, dass alle Schäden und Mängel vollständig erkannt, beseitigt oder Teile ersetzt worden sind.

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DER HAFTPFLICHTSCHADEN

Bei der Erstellung eines Gutachtens wird zwischen einem Haftpflichtgutachten und einem Kaskogutachten unterschieden. Die Fälle, welche die Kfz-Haftpflicht betreffen, begründen immer auch Schadensersatzansprüche. Handelt es sich jedoch um einen Kaskofall, dann wird nur ein vertraglicher Anspruch begründet. Ein Gutachten über die Schäden im Bereich eines Haftpflichtschadens ist immer erforderlich, wenn es ohne das eigene Verschulden des Autofahrers zu Schäden an seinem Fahrzeug gekommen ist. Ist dies der Fall, dann ist der Geschädigte aus zivilrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Wie der Schadensersatz letztendlich geleistet wird, kann der Geschädigte aber selbst festlegen. Er kann das Auto in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren und sich die anfallenden Kosten erstatten lassen. In welchem Rahmen sich die Kosten für die Reparatur bewegen, muss ein Unfallgutachter bestimmen. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, den Wert, den der Unfallgutachter festgelegt hat, bei der Versicherung geltend zu machen. Ob der Wagen anschließend repariert wird, kann der Geschädigte selbst entscheiden.