UNFALLSCHADEN UND REPARATURKOSTEN

Neben einem möglichen Besuch beim Arzt und einem Rechtsanwalt steht für viele, die einen Autounfall hatten, auch die Begutachtung des Unfallschadens und die Reparatur des Wagens an. Im besten Fall übernimmt die Versicherung die Folgen des Unfallschadens sowie die Reparaturkosten. Aber in welchen Fällen ist die jeweilige Versicherung für die anfallen Reparaturkosten zuständig?

WELCHE KOSTEN ÜBERNIMMT DIE VERSICHERUNG?

Bei einem Unfallschaden stellt sich immer die Frage: Wer kommt für die Reparaturkosten auf? Im Straßenverkehr gibt es grundsätzlich ganz unterschiedliche Schadensfälle. Entweder hat ein Autofahrer den Unfall und damit auch die Schäden selbst verursacht, oder er ist unschuldig am Unfallgeschehen und damit der Geschädigte. Im letzteren Fall gilt es zu unterscheiden, ob wirklich der andere Verkehrsteilnehmer die Schuld trägt oder ob vielleicht äußere Kräfte wie ein plötzlicher Hagelschauer oder ein Steinschlag dazu geführt haben, dass es zu einem Unfallschaden gekommen ist und dass Reparaturkosten anfallen.

Ihre Fragen beantworten wir gerne am Telefon unter der Rufnummer

0711 – 530 68 81 (24h 7 Tage)

WER ÜBERNIMMT IM HAFTPFLICHTFALL DIE KOSTEN FÜR DIE REPARATUR?

Wenn bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld eines Anderen ein Schaden am Auto entstanden ist, so ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen der Schadensregulierung dazu verpflichtet, alle anfallen Kosten zu übernehmen. Dazu gehören auch die Reparaturkosten. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass sich die Versicherung des Unfallverursachers querstellt und etwas an der einen oder anderen Schadensposition auszusetzen hat. So können zum Beispiel bei der Reparatur Kosten anfallen, die die Versicherung des Verursachers im schlimmsten Fall nicht übernehmen will und es stattdessen lieber auf einen Rechtsstreit ankommen lässt.

WIE KOMMEN GESCHÄDIGTE ZU IHREM RECHT?

Unfallschaden und der Streit um die Reparaturkosten beschäftigen immer öfter die Gerichte. Der Unfallgeschädigte sollte seinen Wagen nach einem Unfall entweder in seiner Garage oder sofort in einer Werkstatt unterbringen. Anschließend ist es wichtig, einen Unfallgutachter zu beauftragen, der den Schaden genau untersucht. Der Gutachter erstellt eine detaillierte Auflistung der Schäden und kann eine Prognose abgeben, in welcher Höhe die Reparaturkosten voraussichtlich ausfallen werden. Je nachdem, wie das Gutachten ausfällt, kann die Versicherung des Unfallverursachers ihrerseits einen eigenen Gutachter bestellen, um den Schaden einzuschätzen. Für die beiden Gutachter kommt in jedem Fall die Versicherung des Unfallverursachers auf. Der Geschädigte muss sich also um diese Kosten keine Gedanken machen.